Diskretion

Vertraulichkeit garantiert
Verschwiegenheitspflicht

Grundsätzlich herrscht absolute Verschwiegenheitspflicht für den gesamten Prozess, die auch gesetzlich verankert ist und damit eine besondere Vertraulichkeit für allen meine KlientInnen sicherstellt.

Das bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll anzusprechen.

PsychotherapeutInnen sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990,
zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen
Geheimnisse verpflichtet.


























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